Entsprechende Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen stützen diese Sichtweise. AfD Fraktionsvorsitzender Dr. Eckhard Müller: „Gerich handelt unklug.“
Wiesbaden (25. Juni 2017). Das Wiesbadener Rathaus ist aktuell mit der sogenannten Regenbogenfahne beflaggt. Eine eindeutige Parteinahme des Hausherrn, Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD), für die am heutigen Sonntag in der Landeshauptstadt stattfindende Demonstration „Ihr seid nicht Alle“ und gegen die gleichzeitig veranstaltete, konkurrierende Versammlung „Demo für Alle“.
Aus Sicht des Vorsitzenden der AfD Rathausfraktion Wiesbaden, Dr. Eckhard Müller, verletzt Sven Gerich damit erneut seine amtliche Neutralitätspflicht als Oberbürgermeister.
Am 30. Oktober 2016 fanden beide miteinander konkurrierenden Demonstrationen erstmals in Wiesbaden statt. Oberbürgermeister Gerich hatte seinerzeit, wie bereits Tage zuvor auf Facebook angekündigt, am Rathaus die Regenbogenfahne zur Unterstützung der Demonstration „Ihr seid nicht Alle“ aufziehen lassen.
Gerich hatte sich nach der daraufhin öffentlich geäußerten Kritik von Dr. Eckhard Müller auf ein Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts von Anfang August 2013 zur Rechtmäßigkeit des Aufziehens der Regenbogenfahne am Rathaus anlässlich des Christopher Street Days berufen. Aus Sicht von Müller ist dieses Urteil auf die Situation mit zwei gleichzeitig stattfindenden, konkurrierenden Demonstrationen jedoch überhaupt nicht anwendbar.
Müller stellt klar: „Es gibt seit Anfang November 2016 inzwischen Gerichtsentscheide in ähnlichen Fällen, welche meine Sichtweise hinsichtlich einer Verletzung der Neutralitätspflicht von Oberbürgermeister Gerich eindeutig unterstützen. Ich verweise beispielsweise auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 4. November 2016 (Az. 15 A 2293/15) und die Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. März 2017 (Az. 4 L 750/17).
„Auch wenn es anderslautende Urteile geben sollte, handelt der Oberbürgermeister eindeutig unklug“, führt Müller weiter aus. „Ein ähnliches Verhalten ist von seinen Vorgängern im Amt nach meiner Kenntnis zumindest nicht überliefert. Herr Gerich sollte sich fragen, warum das so ist. Der Oberbürgermeister bricht hier ohne jede Not mit einer seit Jahrzehnten bewährten Tradition und das finde ich bedenklich.“
Abschließend verweist Müller auf den weiterhin gültigen Inhalt beider Pressemitteilungen der AfD Rathausfraktion (Nr. 7 und Nr. 8 / 2016) anlässlich der ersten Neutralitätsverletzung von Oberbürgermeister Gerich im Oktober 2016.
(Pressemitteilung AfD Rathausfraktion Wiesbaden Nr. 13 / 2017)
28.06.2017
Merkurist
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