Wiesbaden, den 4. November 2025
Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit
am 11. November 2025
Trinkwasserverunreinigung in Wiesbaden
Begründung:
Die jüngste Abkochverfügung für große Teile des Wiesbadener Stadtgebiets hat bei vielen Bürgern Fragen nach der Trinkwassersicherheit und der Informationspraxis aufgeworfen. Mittlerweile liegen neue Untersuchungsergebnisse vor, die bestätigen, dass keine Bakterien mehr nachgewiesen wurden. Das Abkochgebot bestand lediglich vorsorglich fort. Eine akute Gefährdung der Bevölkerung bestand somit nicht mehr.
Vor diesem Hintergrund ist eine Behandlung des Themas im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags nicht sachgerecht. Dringlichkeit ist nach der Geschäftsordnung nur gegeben, wenn eine sofortige Entscheidung zwingend erforderlich ist. Diese Voraussetzung liegt bei einem Sachverhalt ohne unmittelbare Gesundheitsgefahr eindeutig nicht vor.
Zudem sind wesentliche Fragen – etwa zur Ursache, zur Kommunikation und zu den Warnwegen – bereits öffentlich beantwortet worden. Sowohl das Gesundheitsamt als auch die ESWE Versorgung haben den Ablauf ausführlich dargestellt. Dass dennoch ein Dringlichkeitsantrag gestellt wurde, deutet auf eine eher symbolische als sachliche Motivation hin. Eine fundierte Aufarbeitung erfordert jedoch keine Eile, sondern eine gründliche Darstellung des gesamten Vorgangs.
Die AfD Rathausfraktion verfolgt deshalb einen anderen Ansatz: Ziel ist nicht, Aufmerksamkeit zu erzeugen, sondern den Ablauf nachvollziehbar aufzuklären und strukturelle Verbesserungen anzuregen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie die interne Abstimmung zwischen Gesundheitsamt, Versorgungsbetrieben und Warnstellen künftig effizienter gestaltet werden kann, um Verzögerungen in der Informationskette zu vermeiden.
Mit dieser Anfrage soll sichergestellt werden, dass aus dem Vorfall konkrete Lehren für zukünftige Fälle gezogen werden – sachlich, nachvollziehbar und ohne politische Effekthascherei.
Antrag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit möge beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen,
der Magistrat wird gebeten, zu berichten:
1. Wurde nach Abschluss der Untersuchungen eine interne Auswertung vorgenommen, in der die Kommunikation und zeitliche Abfolge zwischen Hessenwasser, ESWE Versorgung, WLW und dem Gesundheitsamt überprüft wurden?
2. An welcher Stelle innerhalb der städtischen Verwaltung kam es bei der Weiterleitung der Warnmeldung an das Modulare Warnsystem (MoWaS) zu Verzögerungen, und wie soll dies künftig vermieden werden?
3. Welche organisatorischen Maßnahmen oder technischen Anpassungen sind vorgesehen, um Warnmeldungen künftig schneller und abgestimmt über die Warn-Apps (NINA, Hessenwarn, Katwarn) zu verbreiten?
4. In welchem Umfang sollen die internen Melde- und Informationswege zwischen den beteiligten Behörden und Versorgungsbetrieben überprüft und ggf. neu geregelt werden?
5. Wie ist künftig sichergestellt, dass der Gesundheitsausschuss über vergleichbare Ereignisse (auffällige Proben) frühzeitig informiert wird?
6. Welche Überlegungen gibt es, um die Warnkommunikation so zu erweitern, dass auch Bürger ohne Zugang zu Social Media, Internet oder Zeitungen zuverlässig erreicht werden?
7. Wird die Stadt Wiesbaden die Abläufe und Entscheidungswege im Zusammenhang mit dieser Verunreinigung öffentlich dokumentieren, um Transparenz und Vertrauen in die Trinkwasseraufsicht zu fördern?
8. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt, ESWE Versorgung und Hessenwasser im Bereich Krisenkommunikation dauerhaft zu optimieren?
Dr. Klaus-Dieter Lork Carsten Propp
Fachpolitischer Sprecher Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion