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Vermietung von städtischen Räumlichkeiten

An

Herrn Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Gerhard Obermayr

über Amt 16

Schlossplatz 6

65183 Wiesbaden

Wiesbaden, den 18. Februar 2026

Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat

gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

Vermietung von städtischen Räumlichkeiten

Begründung:

Der Wiesbadener Kurier berichtet in der Ausgabe vom 12.02.2026 über die Vermietung von städtischen Räumen für zwei Veranstaltungen an die Jugendgruppe „Salehin“.

Nach Recherchen verschiedener Medien handelt es sich bei der Gruppe Salehin und den dahinterstehenden Akteuren um Personen, die Antisemitismus unterstützen und unter anderem die Vernichtung des israelischen Staates propagieren. Die Vereinigung Salehin gibt sich als Jugendgruppe aus und spricht damit gezielt junge Menschen an. Gerade Jugendliche können durch politische Veranstaltungen beeinflusst und radikalisiert werden.

Durch die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an entsprechende Akteure entsteht der Eindruck, dass der politische Islam seitens der Stadt Wiesbaden zumindest mittelbar unterstützt wird. Die Ortssatzung über die Benutzung der Bürgerhäuser und ähnlicher Einrichtungen der Landeshauptstadt Wiesbaden enthält lediglich in § 6 Ausschlussbestimmungen, die sich im Wesentlichen auf Verstöße gegen die Satzung selbst beziehen. Diese Satzung datiert vom 31.07.1980.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich weiterhin offene Fragen zu den Prüfmechanismen, Entscheidungsgrundlagen und der bisherigen Verwaltungspraxis.

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

  1. Nach welchen Kriterien wird die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten in Wiesbaden durch die Verwaltung geprüft?
  • Welche Ausschlussgründe gibt es für die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten in Wiesbaden?
  • In welcher Form werden politische oder religiöse Vereinigungen sowie die Personen, die Mietverträge für diese Vereinigungen unterzeichnen, durch Mitarbeiter der Stadt Wiesbaden überprüft?
  • Wie oft und aus welchen Gründen wurde seit 2021 die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten in Wiesbaden abgelehnt?

(Bitte chronologisch auflisten und die jeweiligen Gründe benennen.)

  • Wie oft hat die Stadt Wiesbaden städtische Räumlichkeiten an die Gruppe Salehin vermietet?

(Bitte chronologisch auflisten und die jeweiligen Räumlichkeiten benennen.)

  • Ist die Stadt Wiesbaden der Auffassung, dass der politische Islam eine zunehmende Bedrohung für die innere Sicherheit darstellt und deshalb in keiner Weise unterstützt werden darf?
  • Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadt Wiesbaden seit 2020 auf kommunaler Ebene ergriffen, um antisemitische und radikale Bestrebungen des politischen Islam zu bekämpfen?

Monika Giesa                                                                                  Stefan Beckmann
Stadtverordnete                                                                              Büroleiter
AfD Stadtverordnetenfraktion                                                        AfD Stadtverordnetenfraktion