STELLUNGNAHME ZU DEN HAUSHALTSBERATUNGEN
Zunächst: Wir haben beschlossen, keine Voten zu den weiteren Bedarfen abzugeben, weil der vorgelegte Haushalt keine ernsthaften Beratungen erlaubt. Im Hinblick auf den defizitären Kämmererentwurf und die Art der weiteren Bedarfe gibt es keine Vorschläge, die die Opposition unterbreiten könnte, mit der ein genehmigungsfähiger Haushalt zu erreichen wäre. Jeglicher Spielraum für weitere Bedarfe ergibt sich nämlich aus dem Grundbudget oder eben nicht!
VOLLSTÄNDIGER VERZEHR DER RÜCKLAGEN INNERHALB EINES JAHRES
Der Kämmererentwurf weist jedoch im Jahr 2024 laut Haushaltssatzung einen Fehlbedarf von 40 Mio. Euro und einen Zahlungsmittelbedarf von 5 Mio. Euro auf. Eigentlich sollte es bei einem Haushaltsvolumen von mittlerweile mehr als 1,5 Mrd. Euro leichtfallen, so zu kalkulieren, dass kein Defizit in der genannten Höhe entsteht. Tatsächlich war der vollständige Verzehr der Rücklagen bis 2025 vorgesehen. Von Nachhaltigkeit ist hier keine Spur! Und nun gesellt sich zu dem ohnehin defizitären Kämmererentwurf eine Liste mit mehr als 900 weiteren Bedarfen, die allein in 2024 Mehrausgaben von über 407 Mio. Euro auslösen würden – angereichert in den letzten Tagen um rund 100 zusätzliche Positionen.
HAUSHALT WÄRE NICHT GENEHMIGUNGSFÄHIG
In diesen finden sich wiederum Ausgaben, die entweder vertraglich oder rechtlich verpflichtend und somit alles andere als optional sind. Eine Information ob bei Weisungsaufgaben mit dem gegebenen Ansatz übererfüllt wird, ist nicht zu finden. Egal, wie konsequent wir die erkennbar optionalen weiteren Bedarfe zusammengestrichen hätten, der Haushalt wäre niemals genehmigungsfähig geworden.
GRUNDBUDGET IST EINE BLACKBOX OHNE PRIORISIERUNG
Zum Grundbudget ist zu sagen, dass dies praktisch eine Blackbox ist. Ausgaben für konkrete Leistungen sind nicht zu identifizieren und damit entfällt auch die Frage, ob diese verpflichtend oder freiwillig sind. Einzig die Zuschussliste erlaubt die Identifikation einzelner Ausgaben.
Die Lösung liegt jedoch nicht in der Streichung der Zuschüsse, sondern in einer Priorisierung der Ausgaben im operativen Teil des Grundbudgets. Hier hätte von der Kooperation zusammen mit der Kämmerei Raum für verpflichtende Ausgaben geschaffen werden müssen. Wir werden daher hier heute nicht um das Grundbudget „herumberaten“.
Grundsätzlich machen Beratungen nur Sinn, wenn ein vollständiger Kämmererentwurf vorliegt. Das heißt, ein Haushaltsentwurf der zumindest alle verpflichtenden Ausgaben enthält. Aufgabe der Stadtverordneten kann nur sein, über Positionen zu entscheiden, die optional sind. Alles andere macht keinen Sinn.
KOOPERATION SCHIEBT OPPOSITION DEN SCHWARZEN PETER ZU
Es bleibt der Eindruck, dass der Opposition der „Schwarze Peter“ zugeschoben werden sollte. Sprich wir sollten einen Kahlschlag in den weiteren Bedarfen und Zuschüssen vornehmen, damit ggf. liebgewonnene Ausgaben der Kooperation im Grundbudget nicht angetastet werden müssen.
ANHEBUNG DES GEWERBESTEUERSATZES FALSCHER WEG
Nun noch ein paar Sätze zur Gewerbesteuer. Das Gewerbesteueraufkommen wird sich laut Schätzungen der Kämmerei im Jahr 2024 mit 395 Mio. Euro weiterhin auf einem recht auskömmlichen Niveau bewegen. Eine Anhebung der Gewerbesteuer auf 460 Prozent ist unseres Erachtens grundfalsch. Die Frage ist, ob der Stadt angesichts des Volumens der weiteren Bedarfe 6 X 800.000 Euro wirklich helfen. Die 454 Prozent entsprechen dem Nivellierungshebesatz aus dem kommunalen Finanzausgleich und sind unseres Erachtens daher genau richtig.
Man könnte vermuten, dass es einzig darum geht, der eigenen Klientel zu zeigen, dass auch anderen Akteuren bittere Pillen verabreicht werden. Dies allerdings um den Preis eines weiteren Verlusts an Wettbewerbsfähigkeit für unsere Stadt. Wir warnen ebenfalls eindringlich davor, ohne Not die getätigten Versprechen bei der Grundsteuer zu brechen. Aktuell 492 v.H.
Die Voten der Kooperation zu den weiteren Bedarfen möchten wir wie folgt kommentieren. Es wurde gestrichen, saldiert bleiben aber 198 Mio. Euro weitere Bedarfe erhalten, für die verschiedene „Töpfe“ herangezogen werden. Dass der Spielraum im Grundbudget kooperationsintern nicht erst gestern entdeckt wurde, dürfte klar sein. Wenn sich jedoch so auskömmliche Globalpositionen im Grundbudget verbergen, stellt sich einmal mehr die Frage, warum der Kämmererentwurf dann überhaupt ein Defizit aufweisen muss? Statt des Possenspiels, hätten die Dezernenten der kooperierenden Fraktionen dafür sorgen müssen, dass ein beratungsfähiger Haushalt vorliegt und dazu gehört nun mal vorab die Identifikation von Kostenpositionen nachgeordneter Wichtigkeit (Posterioritäten).
Den Gegenwind für eine hinreichende Priorisierung muss die Kooperation schon selbst aushalten. Wir werden jedenfalls nicht die Kastanien aus dem Feuer holen.