Die AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden hat heute eine schriftliche Anfrage an den Magistrat eingereicht, in der der Magistrat und das Rechtsamt um eine Beurteilung der Sitzungen des Ältestenausschusses gebeten werden. Die AfD zweifelt an, dass die in Wiesbaden geübte Praxis den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung entspricht.
§58, Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) schreibt vor, dass Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung vor der Sitzung öffentlich bekannt zu machen sind. Dies gilt für Ausschusssitzungen analog.
Während die LHW die Sitzungstermine samt Tagesordnungen aller anderen Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung mit öffentlichen und nichtöffentlichen Punkten unter den amtlichen Bekanntmachungen im Wiesbadener Kurier veröffentlicht, fehlt eine entsprechende Veröffentlichung der Sitzungstermine und Tagesordnungen des Ältestenausschusses regelmäßig. Sie sind in den entsprechenden Pressemitteilungen des Pressereferats der LHW nicht aufgeführt, obwohl sie stattfinden. Die Sitzungstermine und Tagesordnungen des Ältestenausschusses werden auch im Politischen Informationssystem Wiesbaden (PIWi) nicht aufgeführt, der Ältestenausschuss fehlt im PIWi in der Liste der Ausschüsse der Landeshauptstadt. Allein eine Unterseite auf der Internetseite der Stadt www.wiesbaden.de gibt noch einen Hinweis darauf, dass dieser Ausschuss existiert.
Zwar tagt der Ältestenausschuss nach geltender Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden nichtöffentlich, aber sicher nicht geheim. Die Bestimmungen der HGO sind keine unverbindlichen Vorschläge, sondern zu befolgendes Recht.
Die Anfrage im Wortlaut mit allen Fragen an den Magistrat finden Sie hier:
https://afd-fraktion-rathaus-wiesbaden.de/rechtliche-beurteilung-der-sitzungen-des-aeltestenausschusses/